Hallo,
ich habe bei der Allianz eine Hausratversicherung, die die Mitversicherung von Fahrraddiebstahlschäden enthält.
Nun weiß ich nicht, ob bei mir für Fahrraddiebstahl die Nachtzeitklausel gilt. Denn
- unter §3 (Welche Gegenstände und Schäden sind versichert?), Abschnitt (2) (Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen), Absatz b) steht: "Wir leisten nur, wenn der Schaden tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr oder während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist", während
- unter gleichem Paragraphen im Abschnitt (5) (Diebstahl von Fahrrädern) weder etwas von einer Zeitbegrenzung steht noch auf den obigen Absatz (§3, Abschnitt (2), Absatz b)) verwiesen wird.
Grüße
Holger